Ab dem 27. September 2026 muss jeder Shop, der in der EU physische Waren an Verbraucher verkauft, den harmonisierten Gewährleistungshinweis zeigen: ab Tag eins, ohne Schonfrist, geregelt in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Das GARAN-Label ist freiwillig, aber es am falschen Produkt zu zeigen, ist ein Problem für sich.
Der gesetzliche Hinweis aus Anhang I ist Pflicht bei jedem B2C-Verkauf physischer Waren. Er ist für alle Produkte identisch, erscheint in der Sprache des Marktes und gehört vor die Bestellung und in die Bestätigung. Das GARAN-Label aus Anhang II ist freiwillig, aber formgebunden, sobald Sie eine qualifizierte Garantie bewerben. Es ist produktspezifisch, nennt Marke, Modellkennung und Dauer, und ist sprachneutral: Alle EU-Sprachen stehen bereits auf dem Label.
Beides ist geregeltes Grafikmaterial. Farben, Typografie, Proportionen, Layout und QR-Code sind festgelegt. Beim GARAN-Label sind genau drei Felder befüllbar, alles andere ist fix.
Das Label ist nur erlaubt, wenn eine Garantie vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt: Sie wird vom Produzenten angeboten, nicht vom Händler oder einem Dritten. Sie kostet nichts extra. Sie deckt das gesamte Produkt ab, nicht nur Akku, Komponente oder Beschichtung. Und sie läuft länger als zwei Jahre.
Der letzte Punkt ist die Falle. 24 Monate sind EU-weit bereits die gesetzliche Gewährleistung, eine Produzentengarantie über exakt zwei Jahre gibt dem Käufer also nichts zusätzlich. Da Laufzeiten in ganzen und halben Jahren angegeben werden, ist die kürzeste qualifizierende Garantie 30 Monate; ein 24-, 25- oder 27-Monats-Label gibt es nicht. Geschrieben wird 2,5 mit Komma, nie 2.5, und keine andere Nachkommastelle als 0,5. Das Label an einem Produkt zu zeigen, das nicht alle vier Bedingungen erfüllt, ist kein kosmetischer Ausrutscher, sondern eine Abmahnvorlage.
Den gesetzlichen Hinweis spielt es unverändert aus, in allen 24 EU-Amtssprachen, je Verkaufskanal und Storefront-Sprache, auf der Produktseite und im Checkout, optional im Warenkorb und Footer. Daneben steht ein anklickbarer Link auf dasselbe Ziel wie der QR-Code, was der Leitfaden verlangt und den Hinweis screenreadertauglich macht. Der Bestellbestätigung liegt er als PDF bei, denn die Pflicht zum dauerhaften Datenträger erfüllt ein Anhang, kein Link. Gutscheine, Dienstleistungen und andere Nicht-Verbrauchsgüter lassen sich ausnehmen.
Das GARAN-Label entsteht aus der offiziellen Vorlage, eingesetzt werden ausschließlich die drei erlaubten Werte. Titel, Häkchen, Kalendersymbol, Schild-Logo, Sprachstreifen und QR-Code bleiben, wie die Kommission sie veröffentlicht hat; der Code führt auf ihre Seite zur Haltbarkeitsgarantie und wird nicht durch einen eigenen ersetzt. Fehlt das offizielle Grafikmaterial, wird gar nichts gezeichnet. Das Plugin nähert ein geregeltes Kennzeichen weder an, noch bietet es eine Einstellung, mit der ein Händler das könnte.
Qualifikation wird geprüft, nicht unterstellt. Jede der vier Bedingungen wird einzeln validiert, und sieben Statusmeldungen zeigen in der Administration, warum ein Label zurückgehalten wird. Compliance-Lücken sieht der Händler, nie der Käufer.
Auch die Größe ist geregelt: Der QR-Code darf nie kleiner als 2 × 2 cm sein, umgerechnet braucht das volle Label 310 und der Hinweis 410 Pixel Breite. Wer weniger einstellt, bekommt kein zu kleines Label, sondern den Mindestwert, und die Konfiguration sagt das schon bei der Eingabe, statt still zu korrigieren. Das schließt eine Falle, denn Anzeigemodus und Breite sind getrennte Einstellungen: Wer eine Ansicht für das kompakte Label dimensioniert und später auf das volle umstellt, hätte sonst einen unlesbaren Code ausgeliefert. Die kompakte Variante trägt keinen QR-Code und bleibt so klein wie eingestellt.
Die Standardwerte folgen den Beispielen der Kommission, also kompaktes Label unter der Kaufbox, das sich per Klick öffnet, und ein Hinweis, der sich aus einem Link öffnet. Der Auslieferungszustand ist der konforme. Dazu kommen Vererbung vom Produkt über das übergeordnete Produkt bis zum Hersteller, die Modellkennung ersatzweise aus der Hersteller-Artikelnummer statt aus der Shop-Produktnummer, Bestellschnappschüsse mit Prüfsumme des angezeigten Grafikmaterials, 29 Einstellungen je Verkaufskanal, ausschließbare B2B-Kundengruppen, eine Store-API-Route für Headless-Frontends sowie ein CLI-Befehl und ein täglicher Task zur Neuvalidierung des Katalogs.
Ab 6.7.14 unterstützt Shopware beide Kennzeichen nativ, in jedem Plan inklusive Community Edition, mit Backport auf 6.6. Wenn Sie nur Hinweis und Label anzeigen wollen, genügt das. Das sagen wir Ihnen lieber, als Ihnen etwas zu verkaufen. Unser Plugin zielt auf Shops, bei denen die schwierigen Teile weh tun: Garantiedaten über große Kataloge auf Herstellerebene, durchgesetzte statt angenommene Qualifikation, PDF-Anhang auf dauerhaftem Datenträger, Nachweis je Bestellung, Steuerung je Verkaufskanal über mehrere Märkte. Aktivieren Sie ab 6.7.14 nur eine der beiden Umsetzungen, sonst sehen Ihre Kunden jedes Label doppelt.
Gehen Sie zuerst Ihr Sortiment durch und klären Sie, welche Produkte überhaupt qualifizieren könnten. Schreiben Sie dann die Produzenten an und lassen Sie sich die Bedingungen schriftlich bestätigen; dieser Schritt dauert am längsten. Vervollständigen Sie danach die Produktdaten, also Hersteller, Hersteller-Artikelnummer und lesbare Garantiebedingungen. Konfigurieren Sie zuerst den Hinweis, er ist die verpflichtende Hälfte und betrifft fast Ihren gesamten Katalog. Testen Sie Ihre eigene Storefront inklusive Theme-Anpassungen und Mobilansicht, denn angepasste Templates verschlucken neue Blöcke stillschweigend. Und holen Sie Rechtsrat ein: Was qualifiziert, ist eine rechtliche Bewertung, kein Konfigurationswert.
EU-Gewährleistungshinweis & GARAN-Label für Shopware 6.7 finden Sie unter https://www.iwv-online.com
Dieser Beitrag beschreibt die technische Unterstützung bei der Umsetzung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 und der Richtlinie (EU) 2024/825. Er ist keine Rechtsberatung. Ob ein Produkt für das GARAN-Label qualifiziert und ob eine Platzierung hinreichend sichtbar ist, bleibt Ihre Verantwortung als Verkäufer. Das GARAN-Label und der harmonisierte Hinweis sind © Europäische Union, 2026.
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